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  • Adressänderung: Krankenversicherungsträger

    Allgemeine Informationen

    Unter gewissen Umständen ist eine Adressänderung dem Krankenversicherungsträger mitzuteilen, in vielen Fällen erfolgt die Änderungsmeldung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder das Arbeitsmarktservice.

    Betroffene

    Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsmarktservice beziehen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice. Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige.

    Voraussetzungen

    Keine Angaben

    Fristen

    Keine Angaben

    Zuständige Stelle

    Grundsätzlich ist der zuständige Krankenversicherungsträger über eine Adressänderung zu informieren:

    Verfahrensablauf

    Keine Angaben

    Erforderliche Unterlagen

    Keine Angaben

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Arbeitsmarktservice (→ AMS)

    Rechtsgrundlagen

    Keine Angaben

    Experteninformation

    Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

    Zum Formular

    Es steht kein Formular zur Verfügung.

    Authentifizierung und Signatur

    Keine Angaben

    Rechtsbehelfe

    Keine Angaben

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER