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  • Miete

    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

    Beispiel:
    • Wohnung
    • Haus
    • Auto
    Hinweis:

    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Miete

      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

      Beispiel:
      • Wohnung
      • Haus
      • Auto
      Hinweis:

      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

      Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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        Miete

        Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

        Beispiel:
        • Wohnung
        • Haus
        • Auto
        Hinweis:

        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

        Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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          Miete

          Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

          Beispiel:
          • Wohnung
          • Haus
          • Auto
          Hinweis:

          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

          Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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