Ermächtigung
Sinnverwandter Begriff: Befugnis
Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).
Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.
Ermächtigung
Sinnverwandter Begriff: Befugnis
Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).
Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.
Ermächtigung
Sinnverwandter Begriff: Befugnis
Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).
Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.
Ermächtigung
Sinnverwandter Begriff: Befugnis
Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).
Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.
Ermächtigung
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Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).
Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.
Formulare der Versicherungsanstalten
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Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER