Skip to content
  • Leben in der Gemeinde Admont

    Hinweis:

    Die Gemeinden Admont, Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Admont.

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktionauf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benutzung von Rasenmähern

    gilt nicht für: Die Beschränkung gilt nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 21 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verrichtung sonstiger lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Heckenscheren, Baumscheren, sowie lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

    gilt nicht für: Die Beschränkungen gelten nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 21 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Verordnung der Gemeinde:
    Im Gemeindegebiet von Admont besteht Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jeder Hund muss so gehalten (verwahrt) werden, dass niemand zu Schaden kommt.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
    Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
    In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

    Hundekot

    Angaben der Gemeinde:

    Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer können pro Monat eine Rolle (50 Stück) Hundekotbeutel unentgeltlich im Gemeindeamt abholen. Weiters wurden 10 Behälter mit Hundekotbeutel an frequentierten Wegen, mit dem Ersuchen die Wege und Straßen sauber zu halten, aufgestellt.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Altstoffsammelzentren der Gemeinde

    • Ortsteil Admont (mit Problemstoffsammlung)
      8911 Admont, Sonnenweg 203
      Freitag - 8 bis 16 Uhr
    • Ortsteil Hall (mit Problemstoffsammlung)
      8911 Admont, Hall 650
      Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
      jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
      Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!
    • Ortsteil Johnsbach
       
      8912 Admont, Johnsbach 15
      Montag - 13 bis 16 Uhr
    • Ortsteil Weng
      8913 Admont, Weng 51a
      Donnerstag - 17 bis 18 Uhr
      (14-tägig - Die Termine sind im aktuellen Müllabfuhrkalender angeführt.)

    Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

    Problemstoffsammelzentren

    • ASZ Admont
      8911 Admont, Sonnenweg 203
      Freitag - 8 bis 16 Uhr
    • ASZ Hall
      8911 Admont, Hall 650
      Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
      jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
      Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!

    Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeindeamt Admont
    Hauptstraße 36
    8911 Admont

    Telefon: +43 3613 27200
    Fax: +43 3613 27200-205

    E-Mail: gemeinde@admont.at

    Amtsstunden:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 14 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Admont

      Hinweis:

      Die Gemeinden Admont, Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Admont.

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktionauf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Benutzung von Rasenmähern

      gilt nicht für: Die Beschränkung gilt nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

      erlaubt:

      • Montag bis Freitag
        • 7 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 21 Uhr
      • Samstag
        • 7 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 20 Uhr

      verboten:

      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Verrichtung sonstiger lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Heckenscheren, Baumscheren, sowie lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

      gilt nicht für: Die Beschränkungen gelten nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

      erlaubt:

      • Montag bis Freitag 
        • 7 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 21 Uhr
      • Samstag
        • 7 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 20 Uhr

      verboten:

      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Verordnung der Gemeinde:
      Im Gemeindegebiet von Admont besteht Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jeder Hund muss so gehalten (verwahrt) werden, dass niemand zu Schaden kommt.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
      Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
      In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

      Hundekot

      Angaben der Gemeinde:

      Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer können pro Monat eine Rolle (50 Stück) Hundekotbeutel unentgeltlich im Gemeindeamt abholen. Weiters wurden 10 Behälter mit Hundekotbeutel an frequentierten Wegen, mit dem Ersuchen die Wege und Straßen sauber zu halten, aufgestellt.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Altstoffsammelzentren der Gemeinde

      • Ortsteil Admont (mit Problemstoffsammlung)
        8911 Admont, Sonnenweg 203
        Freitag - 8 bis 16 Uhr
      • Ortsteil Hall (mit Problemstoffsammlung)
        8911 Admont, Hall 650
        Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
        jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
        Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!
      • Ortsteil Johnsbach
         
        8912 Admont, Johnsbach 15
        Montag - 13 bis 16 Uhr
      • Ortsteil Weng
        8913 Admont, Weng 51a
        Donnerstag - 17 bis 18 Uhr
        (14-tägig - Die Termine sind im aktuellen Müllabfuhrkalender angeführt.)

      Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

      Problemstoffsammelzentren

      • ASZ Admont
        8911 Admont, Sonnenweg 203
        Freitag - 8 bis 16 Uhr
      • ASZ Hall
        8911 Admont, Hall 650
        Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
        jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
        Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!

      Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Marktgemeindeamt Admont
      Hauptstraße 36
      8911 Admont

      Telefon: +43 3613 27200
      Fax: +43 3613 27200-205

      E-Mail: gemeinde@admont.at

      Amtsstunden:

      • Montag bis Donnerstag
        • 7 bis 14 Uhr
      • Freitag
        • 7 bis 12 Uhr

      Homepage

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Admont

        Hinweis:

        Die Gemeinden Admont, Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Admont.

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktionauf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Benutzung von Rasenmähern

        gilt nicht für: Die Beschränkung gilt nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

        erlaubt:

        • Montag bis Freitag
          • 7 bis 12 Uhr
          • 13:30 bis 21 Uhr
        • Samstag
          • 7 bis 12 Uhr
          • 13:30 bis 20 Uhr

        verboten:

        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Verrichtung sonstiger lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Heckenscheren, Baumscheren, sowie lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

        gilt nicht für: Die Beschränkungen gelten nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

        erlaubt:

        • Montag bis Freitag 
          • 7 bis 12 Uhr
          • 13:30 bis 21 Uhr
        • Samstag
          • 7 bis 12 Uhr
          • 13:30 bis 20 Uhr

        verboten:

        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Verordnung der Gemeinde:
        Im Gemeindegebiet von Admont besteht Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jeder Hund muss so gehalten (verwahrt) werden, dass niemand zu Schaden kommt.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
        Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
        In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

        Hundekot

        Angaben der Gemeinde:

        Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer können pro Monat eine Rolle (50 Stück) Hundekotbeutel unentgeltlich im Gemeindeamt abholen. Weiters wurden 10 Behälter mit Hundekotbeutel an frequentierten Wegen, mit dem Ersuchen die Wege und Straßen sauber zu halten, aufgestellt.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Altstoffsammelzentren der Gemeinde

        • Ortsteil Admont (mit Problemstoffsammlung)
          8911 Admont, Sonnenweg 203
          Freitag - 8 bis 16 Uhr
        • Ortsteil Hall (mit Problemstoffsammlung)
          8911 Admont, Hall 650
          Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
          jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
          Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!
        • Ortsteil Johnsbach
           
          8912 Admont, Johnsbach 15
          Montag - 13 bis 16 Uhr
        • Ortsteil Weng
          8913 Admont, Weng 51a
          Donnerstag - 17 bis 18 Uhr
          (14-tägig - Die Termine sind im aktuellen Müllabfuhrkalender angeführt.)

        Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

        Problemstoffsammelzentren

        • ASZ Admont
          8911 Admont, Sonnenweg 203
          Freitag - 8 bis 16 Uhr
        • ASZ Hall
          8911 Admont, Hall 650
          Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
          jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
          Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!

        Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Marktgemeindeamt Admont
        Hauptstraße 36
        8911 Admont

        Telefon: +43 3613 27200
        Fax: +43 3613 27200-205

        E-Mail: gemeinde@admont.at

        Amtsstunden:

        • Montag bis Donnerstag
          • 7 bis 14 Uhr
        • Freitag
          • 7 bis 12 Uhr

        Homepage

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Admont

          Hinweis:

          Die Gemeinden Admont, Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Admont.

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktionauf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Benutzung von Rasenmähern

          gilt nicht für: Die Beschränkung gilt nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

          erlaubt:

          • Montag bis Freitag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 13:30 bis 21 Uhr
          • Samstag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 13:30 bis 20 Uhr

          verboten:

          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Verrichtung sonstiger lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Heckenscheren, Baumscheren, sowie lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

          gilt nicht für: Die Beschränkungen gelten nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

          erlaubt:

          • Montag bis Freitag 
            • 7 bis 12 Uhr
            • 13:30 bis 21 Uhr
          • Samstag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 13:30 bis 20 Uhr

          verboten:

          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Verordnung der Gemeinde:
          Im Gemeindegebiet von Admont besteht Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jeder Hund muss so gehalten (verwahrt) werden, dass niemand zu Schaden kommt.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
          Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
          In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

          Hundekot

          Angaben der Gemeinde:

          Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer können pro Monat eine Rolle (50 Stück) Hundekotbeutel unentgeltlich im Gemeindeamt abholen. Weiters wurden 10 Behälter mit Hundekotbeutel an frequentierten Wegen, mit dem Ersuchen die Wege und Straßen sauber zu halten, aufgestellt.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Altstoffsammelzentren der Gemeinde

          • Ortsteil Admont (mit Problemstoffsammlung)
            8911 Admont, Sonnenweg 203
            Freitag - 8 bis 16 Uhr
          • Ortsteil Hall (mit Problemstoffsammlung)
            8911 Admont, Hall 650
            Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
            jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
            Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!
          • Ortsteil Johnsbach
             
            8912 Admont, Johnsbach 15
            Montag - 13 bis 16 Uhr
          • Ortsteil Weng
            8913 Admont, Weng 51a
            Donnerstag - 17 bis 18 Uhr
            (14-tägig - Die Termine sind im aktuellen Müllabfuhrkalender angeführt.)

          Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

          Problemstoffsammelzentren

          • ASZ Admont
            8911 Admont, Sonnenweg 203
            Freitag - 8 bis 16 Uhr
          • ASZ Hall
            8911 Admont, Hall 650
            Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
            jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
            Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!

          Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Marktgemeindeamt Admont
          Hauptstraße 36
          8911 Admont

          Telefon: +43 3613 27200
          Fax: +43 3613 27200-205

          E-Mail: gemeinde@admont.at

          Amtsstunden:

          • Montag bis Donnerstag
            • 7 bis 14 Uhr
          • Freitag
            • 7 bis 12 Uhr

          Homepage

          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Admont

            Hinweis:

            Die Gemeinden Admont, Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Admont.

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktionauf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Benutzung von Rasenmähern

            gilt nicht für: Die Beschränkung gilt nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

            erlaubt:

            • Montag bis Freitag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 21 Uhr
            • Samstag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 20 Uhr

            verboten:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Verrichtung sonstiger lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Heckenscheren, Baumscheren, sowie lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

            gilt nicht für: Die Beschränkungen gelten nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

            erlaubt:

            • Montag bis Freitag 
              • 7 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 21 Uhr
            • Samstag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 20 Uhr

            verboten:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Verordnung der Gemeinde:
            Im Gemeindegebiet von Admont besteht Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jeder Hund muss so gehalten (verwahrt) werden, dass niemand zu Schaden kommt.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
            Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
            In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

            Hundekot

            Angaben der Gemeinde:

            Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer können pro Monat eine Rolle (50 Stück) Hundekotbeutel unentgeltlich im Gemeindeamt abholen. Weiters wurden 10 Behälter mit Hundekotbeutel an frequentierten Wegen, mit dem Ersuchen die Wege und Straßen sauber zu halten, aufgestellt.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Altstoffsammelzentren der Gemeinde

            • Ortsteil Admont (mit Problemstoffsammlung)
              8911 Admont, Sonnenweg 203
              Freitag - 8 bis 16 Uhr
            • Ortsteil Hall (mit Problemstoffsammlung)
              8911 Admont, Hall 650
              Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
              jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
              Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!
            • Ortsteil Johnsbach
               
              8912 Admont, Johnsbach 15
              Montag - 13 bis 16 Uhr
            • Ortsteil Weng
              8913 Admont, Weng 51a
              Donnerstag - 17 bis 18 Uhr
              (14-tägig - Die Termine sind im aktuellen Müllabfuhrkalender angeführt.)

            Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

            Problemstoffsammelzentren

            • ASZ Admont
              8911 Admont, Sonnenweg 203
              Freitag - 8 bis 16 Uhr
            • ASZ Hall
              8911 Admont, Hall 650
              Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
              jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
              Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!

            Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Marktgemeindeamt Admont
            Hauptstraße 36
            8911 Admont

            Telefon: +43 3613 27200
            Fax: +43 3613 27200-205

            E-Mail: gemeinde@admont.at

            Amtsstunden:

            • Montag bis Donnerstag
              • 7 bis 14 Uhr
            • Freitag
              • 7 bis 12 Uhr

            Homepage

            Rechtsgrundlagen

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER