Eingliederungsbeihilfe
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen (wie zum Beispiel ältere Arbeitsuchende) einstellen, können vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Förderung (Zuschuss zu den Lohnkosten) erhalten. Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen Arbeitsmarktservice und Arbeitgeberin/Arbeitgeber vereinbart.
Mit der Eingliederungsbeihilfe kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis folgender Personengruppen gefördert werden:
- Arbeitsuchende über 50 Jahren
- Personen unter 25 Jahren, die länger als sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen ab 25 Jahren, die länger als zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind: arbeitsmarktferne Personen, Personen mit mangelnden oder nicht nachgefragten Qualifikationen, Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger etc.
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Mit der Eingliederungsbeihilfe kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis folgender Personengruppen gefördert werden:
- Arbeitsuchende über 50 Jahren
- Personen unter 25 Jahren, die länger als sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen ab 25 Jahren, die länger als zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind: arbeitsmarktferne Personen, Personen mit mangelnden oder nicht nachgefragten Qualifikationen, Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger etc.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER