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  • Unterstützung bei Schulden

    Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.

    Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).

    Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen. 

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

      Unterstützung bei Schulden

      Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.

      Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).

      Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen. 

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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        Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.

        Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).

        Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen. 

        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER