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  • Rechtsschutzbeauftragter

    Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

    In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

    Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

    Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

    bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

    Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

    Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Rechtsschutzbeauftragter

      Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

      In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

      Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

      Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

      bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

      Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

      Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

      Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
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        Rechtsschutzbeauftragter

        Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

        In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

        Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

        Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

        bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

        Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

        Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

        Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
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          Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

          In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

          Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

          Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

          bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

          Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

          Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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            In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

            Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

            Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

            bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

            Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

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