Skip to content
  • Rechtsschutzbeauftragter

    Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

    In Österreich gibt es vier RSB:

    • RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
    • RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
    • RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
    • RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

    Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

    Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

    Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

    bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

    Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

    Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

    Die/der RSB  nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

    Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

    Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

    Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Rechtsschutzbeauftragter

      Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

      In Österreich gibt es vier RSB:

      • RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
      • RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
      • RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
      • RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

      Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

      Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

      Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

      bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

      Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

      Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

      Die/der RSB  nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

      Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

      Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

      Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Rechtsschutzbeauftragter

        Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

        In Österreich gibt es vier RSB:

        • RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
        • RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
        • RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
        • RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

        Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

        Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

        Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

        bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

        Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

        Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.

        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

        Die/der RSB  nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

        Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

        Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

        Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Rechtsschutzbeauftragter

          Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

          In Österreich gibt es vier RSB:

          • RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
          • RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
          • RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
          • RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

          Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

          Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

          Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

          bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

          Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

          Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.

          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

          Die/der RSB  nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

          Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

          Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

          Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Rechtsschutzbeauftragter

            Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

            In Österreich gibt es vier RSB:

            • RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
            • RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
            • RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
            • RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

            Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

            Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

            Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

            bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

            Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

            Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.

            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

            Die/der RSB  nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

            Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

            Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

            Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER