Rechtsschutzbeauftragter
Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
In Österreich gibt es vier RSB:
- RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
- RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
- RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)
Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung
Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von
- verdeckten Ermittlungen,
- optischen oder akustischen Überwachungen von Personen oder
- Verfahren, in denen eine Weisung auf Einstellung des Verfahrens erteilt wurde,
bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz
Die/der RSB nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz
Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Rechtsschutzbeauftragter
Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
In Österreich gibt es vier RSB:
- RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
- RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
- RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)
Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung
Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von
- verdeckten Ermittlungen,
- optischen oder akustischen Überwachungen von Personen oder
- Verfahren, in denen eine Weisung auf Einstellung des Verfahrens erteilt wurde,
bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz
Die/der RSB nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz
Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Rechtsschutzbeauftragter
Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
In Österreich gibt es vier RSB:
- RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
- RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
- RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)
Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung
Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von
- verdeckten Ermittlungen,
- optischen oder akustischen Überwachungen von Personen oder
- Verfahren, in denen eine Weisung auf Einstellung des Verfahrens erteilt wurde,
bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz
Die/der RSB nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz
Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Rechtsschutzbeauftragter
Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
In Österreich gibt es vier RSB:
- RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
- RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
- RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)
Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung
Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von
- verdeckten Ermittlungen,
- optischen oder akustischen Überwachungen von Personen oder
- Verfahren, in denen eine Weisung auf Einstellung des Verfahrens erteilt wurde,
bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz
Die/der RSB nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz
Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Rechtsschutzbeauftragter
Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
In Österreich gibt es vier RSB:
- RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
- RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
- RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)
Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung
Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von
- verdeckten Ermittlungen,
- optischen oder akustischen Überwachungen von Personen oder
- Verfahren, in denen eine Weisung auf Einstellung des Verfahrens erteilt wurde,
bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz
Die/der RSB nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz
Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Formulare der Versicherungsanstalten
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Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER