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  • Beobachtungsfahrt

    Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung kann eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der Amtsärztin/dem Amtsarzt durchgeführt werden. Dabei soll festgestellt werden, welche Betätigungsvorrichtungen zum Handhaben des Kraftfahrzeugs erforderlich sind.

    Die Beobachtungsfahrt darf nur mit dem adaptierten Schulfahrzeug der entsprechenden Führerscheinklasse durchgeführt werden.

    Die Führerscheinprüfung selbst und die erforderlichen Anträge sind in allen anderen Punkten identisch mit dem Standardfall.

    Bei gehörlosen oder stark schwerhörigen Personen wird die Prüfungszeit der theoretischen Fahrprüfung entsprechend verlängert und die Prüfung kann auch in Gebärdensprache abgelegt werden. 

    Rechtsgrundlagen 

    Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Beobachtungsfahrt

    Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung kann eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der Amtsärztin/dem Amtsarzt durchgeführt werden. Dabei soll festgestellt werden, welche Betätigungsvorrichtungen zum Handhaben des Kraftfahrzeugs erforderlich sind.

    Die Beobachtungsfahrt darf nur mit dem adaptierten Schulfahrzeug der entsprechenden Führerscheinklasse durchgeführt werden.

    Die Führerscheinprüfung selbst und die erforderlichen Anträge sind in allen anderen Punkten identisch mit dem Standardfall.

    Bei gehörlosen oder stark schwerhörigen Personen wird die Prüfungszeit der theoretischen Fahrprüfung entsprechend verlängert und die Prüfung kann auch in Gebärdensprache abgelegt werden. 

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    Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023

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    Beobachtungsfahrt

    Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung kann eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der Amtsärztin/dem Amtsarzt durchgeführt werden. Dabei soll festgestellt werden, welche Betätigungsvorrichtungen zum Handhaben des Kraftfahrzeugs erforderlich sind.

    Die Beobachtungsfahrt darf nur mit dem adaptierten Schulfahrzeug der entsprechenden Führerscheinklasse durchgeführt werden.

    Die Führerscheinprüfung selbst und die erforderlichen Anträge sind in allen anderen Punkten identisch mit dem Standardfall.

    Bei gehörlosen oder stark schwerhörigen Personen wird die Prüfungszeit der theoretischen Fahrprüfung entsprechend verlängert und die Prüfung kann auch in Gebärdensprache abgelegt werden. 

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER