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  • Außerstreitverfahren

    Im Außerstreitverfahren wird wie im Zivilprozess über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als der Zivilprozess. Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen). Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Außerstreitverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Außerstreitverfahren

    Im Außerstreitverfahren wird wie im Zivilprozess über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als der Zivilprozess. Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen). Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner.

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    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

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    Im Außerstreitverfahren wird wie im Zivilprozess über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als der Zivilprozess. Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen). Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner.

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