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  • Pflegefreistellung

    Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.

    Anspruch auf Pflegefreistellung besteht beispielsweise bei der Pflege von erkrankten nahen Angehörigen, unabhängig davon, ob diese im gemeinsamen Haushalt leben. Bei anderen Angehörigen ist das Wohnen in einem gemeinsamen Haushalt Voraussetzung für eine Pflegefreistellung. Zusätzlich gibt es auch eine erweiterte Pflegefreistellung.

    Pflegefreistellung (USP)

    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Pflegefreistellung

      Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.

      Anspruch auf Pflegefreistellung besteht beispielsweise bei der Pflege von erkrankten nahen Angehörigen, unabhängig davon, ob diese im gemeinsamen Haushalt leben. Bei anderen Angehörigen ist das Wohnen in einem gemeinsamen Haushalt Voraussetzung für eine Pflegefreistellung. Zusätzlich gibt es auch eine erweiterte Pflegefreistellung.

      Pflegefreistellung (USP)

      Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Pflegefreistellung

        Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.

        Anspruch auf Pflegefreistellung besteht beispielsweise bei der Pflege von erkrankten nahen Angehörigen, unabhängig davon, ob diese im gemeinsamen Haushalt leben. Bei anderen Angehörigen ist das Wohnen in einem gemeinsamen Haushalt Voraussetzung für eine Pflegefreistellung. Zusätzlich gibt es auch eine erweiterte Pflegefreistellung.

        Pflegefreistellung (USP)

        Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Pflegefreistellung

          Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.

          Anspruch auf Pflegefreistellung besteht beispielsweise bei der Pflege von erkrankten nahen Angehörigen, unabhängig davon, ob diese im gemeinsamen Haushalt leben. Bei anderen Angehörigen ist das Wohnen in einem gemeinsamen Haushalt Voraussetzung für eine Pflegefreistellung. Zusätzlich gibt es auch eine erweiterte Pflegefreistellung.

          Pflegefreistellung (USP)

          Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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            Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.

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