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  • Natürliche Person

    Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbH etc.).

    Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Natürliche Person

      Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbH etc.).

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER