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  • Handyvertrag

    Jugendliche Personen können einen Handyvertrag i.d.R. nicht selbstständig abschließen. Es wird dazu die Zustimmung der Eltern benötigt.

    Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.

    Wertkarten, bei denen im Vorhinein ein Guthaben aufgeladen wird, können jugendliche Personen in alltäglichem Ausmaß selbstständig erwerben. 

    Saferinternet.at –Handy und Internet (ÖIAT)

    Letzte Aktualisierung: 22.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Handyvertrag

    Jugendliche Personen können einen Handyvertrag i.d.R. nicht selbstständig abschließen. Es wird dazu die Zustimmung der Eltern benötigt.

    Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.

    Wertkarten, bei denen im Vorhinein ein Guthaben aufgeladen wird, können jugendliche Personen in alltäglichem Ausmaß selbstständig erwerben. 

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    Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.

    Wertkarten, bei denen im Vorhinein ein Guthaben aufgeladen wird, können jugendliche Personen in alltäglichem Ausmaß selbstständig erwerben. 

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER