Handyvertrag
Jugendliche Personen können einen Handyvertrag i.d.R. nicht selbstständig abschließen. Es wird dazu die Zustimmung der Eltern benötigt.
Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
Wertkarten, bei denen im Vorhinein ein Guthaben aufgeladen wird, können jugendliche Personen in alltäglichem Ausmaß selbstständig erwerben.
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Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
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Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
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Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER