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  • Bestattung von Sternenkindern

    Für tot geborene und direkt nach der Geburt verstorbene Kinder besteht in ganz Österreich eine Bestattungspflicht. 

    Für fehlgeborene Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht.

    Ein markiertes Grab gibt den Betroffenen einen Ort, an dem Trauer ausgelebt werden kann. Wenn das Kind nicht von den Eltern beerdigt wird, trägt das Krankenhaus dafür Sorge.

    Die Möglichkeiten einer individuellen Trauerfeier oder Verabschiedung sind vielfältig. Bestattungsunternehmen erteilen nähere Informationen.

    Nähere Informationen zum Thema "Bestattung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Für fehlgeborene Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht.

    Ein markiertes Grab gibt den Betroffenen einen Ort, an dem Trauer ausgelebt werden kann. Wenn das Kind nicht von den Eltern beerdigt wird, trägt das Krankenhaus dafür Sorge.

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    Für fehlgeborene Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht.

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER