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  • Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

    Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

    Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

    • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
    • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

    die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

    Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

    Es besteht kein Rechtsanspruch.

    freiwilligenweb.at ( BMASGPK)

    Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

      Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

      Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

      • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
      • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

      die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

      Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

      Es besteht kein Rechtsanspruch.

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      Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
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        Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

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        die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

        Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER