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  • Asyl

    Asyl wird Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung persönlich verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens wird diesen schutzsuchenden Personen Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (Asylberechtigte). Internationaler Schutz wird darüber hinaus auch subsidiär Schutzberechtigten gewährt.

    Mit 12. Juni 2026 startete das Asyl- und Migrationspaket der Europäischen Union, das mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) umgesetzt wurde und das weitreichende Neuerungen in den Bereichen Asyl und Aufenthalt mit sich bringt.

    Asylum in Austria (BMI)

    Letzte Aktualisierung: 10.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Asyl

      Asyl wird Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung persönlich verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens wird diesen schutzsuchenden Personen Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (Asylberechtigte). Internationaler Schutz wird darüber hinaus auch subsidiär Schutzberechtigten gewährt.

      Mit 12. Juni 2026 startete das Asyl- und Migrationspaket der Europäischen Union, das mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) umgesetzt wurde und das weitreichende Neuerungen in den Bereichen Asyl und Aufenthalt mit sich bringt.

      Asylum in Austria (BMI)

      Letzte Aktualisierung: 10.08.2026
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        Asyl wird Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung persönlich verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens wird diesen schutzsuchenden Personen Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (Asylberechtigte). Internationaler Schutz wird darüber hinaus auch subsidiär Schutzberechtigten gewährt.

        Mit 12. Juni 2026 startete das Asyl- und Migrationspaket der Europäischen Union, das mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) umgesetzt wurde und das weitreichende Neuerungen in den Bereichen Asyl und Aufenthalt mit sich bringt.

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          Asyl wird Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung persönlich verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens wird diesen schutzsuchenden Personen Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (Asylberechtigte). Internationaler Schutz wird darüber hinaus auch subsidiär Schutzberechtigten gewährt.

          Mit 12. Juni 2026 startete das Asyl- und Migrationspaket der Europäischen Union, das mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) umgesetzt wurde und das weitreichende Neuerungen in den Bereichen Asyl und Aufenthalt mit sich bringt.

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