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  • Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (BMFWF), Privatuniversitäten (ÖPUK), Fachhochschulen (BMFWF), Pädagogischen Hochschulen (BMB), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis:

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18.08.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

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    Hinweis:

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER