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  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Achtung:

    Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

    Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt die Beherbergung, das heißt eine Vermietung mit Nebenleistungen (z.B. Verpflegung der Mieterinnen/der Mieter bei Vermietung von mehr als 10 Betten, tägliche Reinigung bei Vermietung von mehr als 10 Betten etc.).

    Die Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb hängt grundsätzlich von der Höhe des Umsatzes und der gewählten Rechtsform ab.

    Bei einer Privatzimmervermietung wird meistens eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zur Anwendung gelangen. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung zur Gewinnberechnung herangezogen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Basispauschalierung (USP).

    Rechtsgrundlagen

    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

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      Die Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb hängt grundsätzlich von der Höhe des Umsatzes und der gewählten Rechtsform ab.

      Bei einer Privatzimmervermietung wird meistens eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zur Anwendung gelangen. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung zur Gewinnberechnung herangezogen.

      Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Basispauschalierung (USP).

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      Einkommensteuergesetz (EStG)

      Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
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        Die Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb hängt grundsätzlich von der Höhe des Umsatzes und der gewählten Rechtsform ab.

        Bei einer Privatzimmervermietung wird meistens eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zur Anwendung gelangen. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung zur Gewinnberechnung herangezogen.

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