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  • Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses

    Hinweis

    Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

    Die Wiederauffindung eines Reisepasses muss umgehend der Passbehörde gemeldet werden.

    Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.

    Achtung

    Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Reisepass verloren" und "Reisepass gestohlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (→ BMEIA)

    Rechtsgrundlagen

    § 10a AbsPassgesetz (PassG)

    Letzte Aktualisierung: 9. November 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses

    Hinweis

    Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

    Die Wiederauffindung eines Reisepasses muss umgehend der Passbehörde gemeldet werden.

    Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.

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