Schuldenregulierungsverfahren
Das Schuldenregulierungsverfahren, umgangssprachlich Privatkonkurs genannt, ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben und zahlungsunfähig sind. Die Seiten informieren über Antragstellung, Fristen und Unterstützungsmöglichkeiten.
- Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren
- Außergerichtlicher Ausgleich
- Schuldenberatungsstellen
- Allgemeines zur Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens
- Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahren mit Kostenvorschuss
- Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahren ohne Kostenvorschuss
- Ablauf des Schuldenregulierungsverfahrens
- Wirkung der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens auf Verträge
- Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens
- Insolvenzdatei im Internet
- Haftung für fremde Schulden
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Schuldenregulierungsverfahren
Das Schuldenregulierungsverfahren, umgangssprachlich Privatkonkurs genannt, ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben und zahlungsunfähig sind. Die Seiten informieren über Antragstellung, Fristen und Unterstützungsmöglichkeiten.
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Das Schuldenregulierungsverfahren, umgangssprachlich Privatkonkurs genannt, ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben und zahlungsunfähig sind. Die Seiten informieren über Antragstellung, Fristen und Unterstützungsmöglichkeiten.
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Formulare der Versicherungsanstalten
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