Skip to content
  • Verhandlung

    Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

    Beispiel:

    Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

    Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Verhandlung

      Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

      Beispiel:

      Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

      Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

      Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Verhandlung

        Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

        Beispiel:

        Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

        Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

        Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Verhandlung

          Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

          Beispiel:

          Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

          Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

          Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Verhandlung

            Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).

            Beispiel:

            Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.

            Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.

            Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER