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  • Namensänderung: Firmenbuch

    Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden.

    Die Namensänderung einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels Bürgerkarte erforderlich.

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER