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  • Leben in der Gemeinde Kennelbach

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 6 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr 

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

    • Friedhof
    • Kinderspielplatz Sonne Mond
    • Anlagen beim Kindergarten
    • Schulplatz
    • Sportanlagen an der Ach
    • HEAD Kinderhaus

    In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

    • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
    • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
    • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
    • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

    Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

    Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

    Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

    Hundekot

    Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Werkhof der Gemeinde Kennelbach
    Friedrich-Schindler-Straße 16

    Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

    Grünmüllsammlung
    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch
      • 14 bis 20 Uhr 
    • Freitag und Samstag
      • 8 bis 20 Uhr

    Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
    zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Kennelbach
    Friedrich-Schindler-Straße 1
    6921 Kennelbach

    Telefon +43 5574 718 980
    Fax: +43 5574 718 98 20
    E-Mail: info@kennelbach.at

    Amtsstunden:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Montag
      • 15 bis 18 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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        • 6 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 20 Uhr 

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      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

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      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

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      • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
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      • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

      Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

      Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

      Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

      Hundekot

      Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

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      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

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      Öffnungszeiten:

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      zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

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      Gemeindeamt Kennelbach
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      6921 Kennelbach

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      E-Mail: info@kennelbach.at

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        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

        • Friedhof
        • Kinderspielplatz Sonne Mond
        • Anlagen beim Kindergarten
        • Schulplatz
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        • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
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        • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
        • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

        Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

        Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

        Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

        Hundekot

        Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

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        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Werkhof der Gemeinde Kennelbach
        Friedrich-Schindler-Straße 16

        Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

        Grünmüllsammlung
        Öffnungszeiten:

        • Mittwoch
          • 14 bis 20 Uhr 
        • Freitag und Samstag
          • 8 bis 20 Uhr

        Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
        zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeindeamt Kennelbach
        Friedrich-Schindler-Straße 1
        6921 Kennelbach

        Telefon +43 5574 718 980
        Fax: +43 5574 718 98 20
        E-Mail: info@kennelbach.at

        Amtsstunden:

        • Montag bis Freitag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Montag
          • 15 bis 18 Uhr

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          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Rasenmähen

          erlaubt:

          • werktags (Montag bis Samstag) 
            • 6 bis 12 Uhr
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          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

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          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

          • Friedhof
          • Kinderspielplatz Sonne Mond
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          • Schulplatz
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          In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

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          • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
          • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

          Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

          Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

          Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
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          Hundekot

          Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

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          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

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          Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

          Grünmüllsammlung
          Öffnungszeiten:

          • Mittwoch
            • 14 bis 20 Uhr 
          • Freitag und Samstag
            • 8 bis 20 Uhr

          Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
          zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

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          Gemeindeamt Kennelbach
          Friedrich-Schindler-Straße 1
          6921 Kennelbach

          Telefon +43 5574 718 980
          Fax: +43 5574 718 98 20
          E-Mail: info@kennelbach.at

          Amtsstunden:

          • Montag bis Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Montag
            • 15 bis 18 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Kennelbach

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            erlaubt:

            • werktags (Montag bis Samstag) 
              • 6 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 20 Uhr 

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

            • Friedhof
            • Kinderspielplatz Sonne Mond
            • Anlagen beim Kindergarten
            • Schulplatz
            • Sportanlagen an der Ach
            • HEAD Kinderhaus

            In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

            • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
            • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
            • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
            • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

            Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

            Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

            Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

            Hundekot

            Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Werkhof der Gemeinde Kennelbach
            Friedrich-Schindler-Straße 16

            Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

            Grünmüllsammlung
            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch
              • 14 bis 20 Uhr 
            • Freitag und Samstag
              • 8 bis 20 Uhr

            Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
            zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeindeamt Kennelbach
            Friedrich-Schindler-Straße 1
            6921 Kennelbach

            Telefon +43 5574 718 980
            Fax: +43 5574 718 98 20
            E-Mail: info@kennelbach.at

            Amtsstunden:

            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Montag
              • 15 bis 18 Uhr

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER