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  • Heiratsurkunde

    Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Heiratsurkunde enthält

    • die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
    • akademische Grade/Standesbezeichnung,
    • Vornamen,
    • sonstige Namen,
    • ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
    • Tag und Ort der Geburt,
    • optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
    • den Tag und den Ort der Eheschließung.

    Hinweis

    In der Heiratsurkunde wird ebenfalls Folgendes vermerkt:

    • Die Auflösung, Nichtigerklärung einer Ehe
    • Namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (z.B. eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)

    Ausführliche Informationen zum Thema "Ausstellung einer Heiratsurkunde/internationalen Heiratsurkunde" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Heiratsurkunde

    Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

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    • die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
    • akademische Grade/Standesbezeichnung,
    • Vornamen,
    • sonstige Namen,
    • ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
    • Tag und Ort der Geburt,
    • optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
    • den Tag und den Ort der Eheschließung.

    Hinweis

    In der Heiratsurkunde wird ebenfalls Folgendes vermerkt:

    • Die Auflösung, Nichtigerklärung einer Ehe
    • Namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (z.B. eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)

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    • Vornamen,
    • sonstige Namen,
    • ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
    • Tag und Ort der Geburt,
    • optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
    • den Tag und den Ort der Eheschließung.

    Hinweis

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    • Namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (z.B. eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)

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    • Tag und Ort der Geburt,
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