Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde enthält
- die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
- akademische Grade/Standesbezeichnung,
- Vornamen,
- sonstige Namen,
- ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
- Tag und Ort der Geburt,
- optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
- den Tag und den Ort der Eheschließung.
Hinweis
In der Heiratsurkunde wird ebenfalls Folgendes vermerkt:
- Die Auflösung, Nichtigerklärung einer Ehe
- Namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (z.B. eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)
Ausführliche Informationen zum Thema "Ausstellung einer Heiratsurkunde/internationalen Heiratsurkunde" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- akademische Grade/Standesbezeichnung,
- Vornamen,
- sonstige Namen,
- ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
- Tag und Ort der Geburt,
- optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
- den Tag und den Ort der Eheschließung.
Hinweis
In der Heiratsurkunde wird ebenfalls Folgendes vermerkt:
- Die Auflösung, Nichtigerklärung einer Ehe
- Namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (z.B. eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)
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- die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
- akademische Grade/Standesbezeichnung,
- Vornamen,
- sonstige Namen,
- ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
- Tag und Ort der Geburt,
- optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
- den Tag und den Ort der Eheschließung.
Hinweis
In der Heiratsurkunde wird ebenfalls Folgendes vermerkt:
- Die Auflösung, Nichtigerklärung einer Ehe
- Namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (z.B. eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)
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- Vornamen,
- sonstige Namen,
- ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
- Tag und Ort der Geburt,
- optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
- den Tag und den Ort der Eheschließung.
Hinweis
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- Namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (z.B. eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)
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Formulare der Versicherungsanstalten
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