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  • Mitnahme von Arzneimitteln

    Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

    Ausnahmen

    Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

    Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

    Als Arzneiwaren gelten:

    • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
    • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
    • Homöopathische Arzneizubereitungen
    • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

      Mitnahme von Arzneimitteln

      Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

      Ausnahmen

      Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

      Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

      Als Arzneiwaren gelten:

      • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
      • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
      • Homöopathische Arzneizubereitungen
      • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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        Mitnahme von Arzneimitteln

        Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

        Ausnahmen

        Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

        Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

        Als Arzneiwaren gelten:

        • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
        • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
        • Homöopathische Arzneizubereitungen
        • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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          Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

          Ausnahmen

          Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

          Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

          Als Arzneiwaren gelten:

          • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
          • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
          • Homöopathische Arzneizubereitungen
          • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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            Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER