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  • Einsichtnahme und Abfragen bei Gericht

    Einsicht in das Hauptbuch sowie die Hilfsverzeichnisse und in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen sowie auch in die aktuelle Grundbuchsmappe (digitale Katastralmappe) erfolgt bei Gericht (BMJ) durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Grundstücksdatenbank (Grundbuchsauszug).

    Zuständiges Gericht

    Jedes Bezirksgericht (BMJ), nicht jedoch das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BMJ).

    Ein Grundbuchsauszug ist grundsätzlich persönlich (während der Servicezeiten) oder schriftlich anzufordern.

    Die Urkundensammlung ist auf elektronische Speicherung umgestellt, d.h. Urkunden nach dem Jahr 2006 können aus der Datenbank der Justiz abgerufen werden. Eine diesbezügliche Einsicht erfolgt daher wie die Einsicht in das Hauptbuch.

    Noch nicht gespeicherte Urkunden können nach wie vor nur bei dem Gericht (BMJ) eingesehen werden, bei dem sie in die Urkundensammlung aufgenommen worden sind. Diese Einsicht in die Urkundensammlung kann entweder persönlich vorgenommen werden oder das Gericht erstellt auf Anforderung Kopien. Telefonische Auskünfte sind in den Organisationsvorschriften der Gerichte grundsätzlich nicht vorgesehen.

    Ab wann bei den einzelnen Gerichten (BMJ) die Urkundensammlung elektronisch geführt wird (also der Umstellungszeitpunkt), ist aus der Ediktsdatei (BMJ) unter "Kundmachungen der Justiz" zu ersehen.

    Tipp:

    Beachten Sie bitte die Amtsstunden des Gerichts (BMJ).

    Gebühren

    Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs und aus dessen Hilfsverzeichnissen: 18 Euro

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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    Einsicht in das Hauptbuch sowie die Hilfsverzeichnisse und in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen sowie auch in die aktuelle Grundbuchsmappe (digitale Katastralmappe) erfolgt bei Gericht (BMJ) durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Grundstücksdatenbank (Grundbuchsauszug).

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    Jedes Bezirksgericht (BMJ), nicht jedoch das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BMJ).

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    Die Urkundensammlung ist auf elektronische Speicherung umgestellt, d.h. Urkunden nach dem Jahr 2006 können aus der Datenbank der Justiz abgerufen werden. Eine diesbezügliche Einsicht erfolgt daher wie die Einsicht in das Hauptbuch.

    Noch nicht gespeicherte Urkunden können nach wie vor nur bei dem Gericht (BMJ) eingesehen werden, bei dem sie in die Urkundensammlung aufgenommen worden sind. Diese Einsicht in die Urkundensammlung kann entweder persönlich vorgenommen werden oder das Gericht erstellt auf Anforderung Kopien. Telefonische Auskünfte sind in den Organisationsvorschriften der Gerichte grundsätzlich nicht vorgesehen.

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER