Skip to content
  • Leben in der Gemeinde Bludesch

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig  

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Verboten ist, Hunde nicht an der Leine zu führen.

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen  

    Hundekot

    Hundehalter und Personen, denen die Beaufsichtigung eines Hundes obliegt, sind verpflichtet, die durch ihr Tier verursachten Verunreinigungen (Kot) von öffentlichen Wegen und Straßen, öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Sportgeräten sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten zu beseitigen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Bauhof der Gemeinde Bludesch

    E-Mail: bauhof@bludesch.at

    Abfallarten: Altmetall, Glas. Problemstoffe und Elektrogeräte, Altkleider, Haushaltsöl

    Öffnungszeiten:

    Sommer

    • Dienstag
      • 17 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 13 bis 15 Uhr

    Winter

    • Dienstag
      • 17 bis 19 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Bludesch
    Hauptstraße 9
    6719 Bludesch

    Telefon: +43 5550 221 810
    Fax: +43 5550 221 822
    E-Mail: gemeinde@bludesch.at

    Amtsstunden:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Montag und Mittwoch
      • 14 bis 18 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Bludesch

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

      erlaubt:

      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 7 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 20 Uhr

      verboten:

      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig  

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen

      erlaubt:

      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 7 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 20 Uhr

      verboten:

      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig 

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Verboten ist, Hunde nicht an der Leine zu führen.

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen  

      Hundekot

      Hundehalter und Personen, denen die Beaufsichtigung eines Hundes obliegt, sind verpflichtet, die durch ihr Tier verursachten Verunreinigungen (Kot) von öffentlichen Wegen und Straßen, öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Sportgeräten sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten zu beseitigen.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Bauhof der Gemeinde Bludesch

      E-Mail: bauhof@bludesch.at

      Abfallarten: Altmetall, Glas. Problemstoffe und Elektrogeräte, Altkleider, Haushaltsöl

      Öffnungszeiten:

      Sommer

      • Dienstag
        • 17 bis 19 Uhr
      • Samstag
        • 13 bis 15 Uhr

      Winter

      • Dienstag
        • 17 bis 19 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeinde Bludesch
      Hauptstraße 9
      6719 Bludesch

      Telefon: +43 5550 221 810
      Fax: +43 5550 221 822
      E-Mail: gemeinde@bludesch.at

      Amtsstunden:

      • Montag bis Freitag
        • 8 bis 12 Uhr
      • Montag und Mittwoch
        • 14 bis 18 Uhr

      Homepage

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Bludesch

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

        erlaubt:

        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 7 bis 12 Uhr
          • 13:30 bis 20 Uhr

        verboten:

        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig  

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen

        erlaubt:

        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 7 bis 12 Uhr
          • 13:30 bis 20 Uhr

        verboten:

        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig 

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Verboten ist, Hunde nicht an der Leine zu führen.

        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen  

        Hundekot

        Hundehalter und Personen, denen die Beaufsichtigung eines Hundes obliegt, sind verpflichtet, die durch ihr Tier verursachten Verunreinigungen (Kot) von öffentlichen Wegen und Straßen, öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Sportgeräten sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten zu beseitigen.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Bauhof der Gemeinde Bludesch

        E-Mail: bauhof@bludesch.at

        Abfallarten: Altmetall, Glas. Problemstoffe und Elektrogeräte, Altkleider, Haushaltsöl

        Öffnungszeiten:

        Sommer

        • Dienstag
          • 17 bis 19 Uhr
        • Samstag
          • 13 bis 15 Uhr

        Winter

        • Dienstag
          • 17 bis 19 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeinde Bludesch
        Hauptstraße 9
        6719 Bludesch

        Telefon: +43 5550 221 810
        Fax: +43 5550 221 822
        E-Mail: gemeinde@bludesch.at

        Amtsstunden:

        • Montag bis Freitag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Montag und Mittwoch
          • 14 bis 18 Uhr

        Homepage

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Bludesch

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

          erlaubt:

          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 7 bis 12 Uhr
            • 13:30 bis 20 Uhr

          verboten:

          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig  

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen

          erlaubt:

          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 7 bis 12 Uhr
            • 13:30 bis 20 Uhr

          verboten:

          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig 

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Verboten ist, Hunde nicht an der Leine zu führen.

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen  

          Hundekot

          Hundehalter und Personen, denen die Beaufsichtigung eines Hundes obliegt, sind verpflichtet, die durch ihr Tier verursachten Verunreinigungen (Kot) von öffentlichen Wegen und Straßen, öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Sportgeräten sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten zu beseitigen.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Bauhof der Gemeinde Bludesch

          E-Mail: bauhof@bludesch.at

          Abfallarten: Altmetall, Glas. Problemstoffe und Elektrogeräte, Altkleider, Haushaltsöl

          Öffnungszeiten:

          Sommer

          • Dienstag
            • 17 bis 19 Uhr
          • Samstag
            • 13 bis 15 Uhr

          Winter

          • Dienstag
            • 17 bis 19 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeinde Bludesch
          Hauptstraße 9
          6719 Bludesch

          Telefon: +43 5550 221 810
          Fax: +43 5550 221 822
          E-Mail: gemeinde@bludesch.at

          Amtsstunden:

          • Montag bis Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Montag und Mittwoch
            • 14 bis 18 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Bludesch

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

            erlaubt:

            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 7 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 20 Uhr

            verboten:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig  

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen

            erlaubt:

            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 7 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 20 Uhr

            verboten:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig 

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Verboten ist, Hunde nicht an der Leine zu führen.

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen  

            Hundekot

            Hundehalter und Personen, denen die Beaufsichtigung eines Hundes obliegt, sind verpflichtet, die durch ihr Tier verursachten Verunreinigungen (Kot) von öffentlichen Wegen und Straßen, öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Sportgeräten sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten zu beseitigen.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Bauhof der Gemeinde Bludesch

            E-Mail: bauhof@bludesch.at

            Abfallarten: Altmetall, Glas. Problemstoffe und Elektrogeräte, Altkleider, Haushaltsöl

            Öffnungszeiten:

            Sommer

            • Dienstag
              • 17 bis 19 Uhr
            • Samstag
              • 13 bis 15 Uhr

            Winter

            • Dienstag
              • 17 bis 19 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeinde Bludesch
            Hauptstraße 9
            6719 Bludesch

            Telefon: +43 5550 221 810
            Fax: +43 5550 221 822
            E-Mail: gemeinde@bludesch.at

            Amtsstunden:

            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Montag und Mittwoch
              • 14 bis 18 Uhr

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER