Wahlrecht
Jede erwachsene Person kann selbst wählen. Auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung behalten das Wahlrecht.
Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 250 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER