Berufstätigkeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (USP) (551,10 Euro im Jahr 2026) sind gesetzlich pflichtversichert (kranken-, unfall- und pensionsversichert).
Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch in der gesetzlichen Kranken- und/oder Pensionsversicherung freiwillig versichern. Die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht nicht.
Berufstätigkeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (USP) (551,10 Euro im Jahr 2026) sind gesetzlich pflichtversichert (kranken-, unfall- und pensionsversichert).
Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch in der gesetzlichen Kranken- und/oder Pensionsversicherung freiwillig versichern. Die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht nicht.
Berufstätigkeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (USP) (551,10 Euro im Jahr 2026) sind gesetzlich pflichtversichert (kranken-, unfall- und pensionsversichert).
Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch in der gesetzlichen Kranken- und/oder Pensionsversicherung freiwillig versichern. Die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht nicht.
Berufstätigkeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (USP) (551,10 Euro im Jahr 2026) sind gesetzlich pflichtversichert (kranken-, unfall- und pensionsversichert).
Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch in der gesetzlichen Kranken- und/oder Pensionsversicherung freiwillig versichern. Die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht nicht.
Berufstätigkeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (USP) (551,10 Euro im Jahr 2026) sind gesetzlich pflichtversichert (kranken-, unfall- und pensionsversichert).
Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch in der gesetzlichen Kranken- und/oder Pensionsversicherung freiwillig versichern. Die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht nicht.
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER