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  • Streckenbezogene Ausnahmen von der Vignettenpflicht

    Allgemeine Informationen

    Folgende Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes sind von der Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse ausgenommen:

    • A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
    • A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
    • A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems

    Darüber hinaus ist die A 26 Linzer Autobahn solange von der Vignettenpflicht befreit, solange diese nicht an die A 7 Mühlkreis Autobahn über den Knoten Linz/Hummelhof angeschlossen ist.

    Vignette und Maut

    Rechtsgrundlagen

    Bundesstraßen-Mautgesetz 2002

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

    Streckenbezogene Ausnahmen von der Vignettenpflicht

    Allgemeine Informationen

    Folgende Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes sind von der Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse ausgenommen:

    • A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
    • A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
    • A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems

    Darüber hinaus ist die A 26 Linzer Autobahn solange von der Vignettenpflicht befreit, solange diese nicht an die A 7 Mühlkreis Autobahn über den Knoten Linz/Hummelhof angeschlossen ist.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER