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  • Prekarium

    Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

    Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann der Verleiher die Sache - im Unterschied zur normalen Leihe - jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um eine widerrufbare Einräumung eines Rechts, aus der sich kein Rechtsanspruch ableitet.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Prekarium

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    Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann der Verleiher die Sache - im Unterschied zur normalen Leihe - jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um eine widerrufbare Einräumung eines Rechts, aus der sich kein Rechtsanspruch ableitet.

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    Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann der Verleiher die Sache - im Unterschied zur normalen Leihe - jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um eine widerrufbare Einräumung eines Rechts, aus der sich kein Rechtsanspruch ableitet.

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