Bundes-Ehrenzeichen
Allgemeine Informationen
Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.
Voraussetzungen
Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um die Allgemeinheit gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache sind, erbracht werden.
Zuständige Stelle
Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler oder ein anderes sachlich zuständiges Mitglied der Bundesregierung
Rechtsgrundlagen
Bundes-Ehrenzeichen
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Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.
Voraussetzungen
Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um die Allgemeinheit gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache sind, erbracht werden.
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Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um die Allgemeinheit gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache sind, erbracht werden.
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Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um die Allgemeinheit gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache sind, erbracht werden.
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Rechtsgrundlagen
Formulare der Versicherungsanstalten
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Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
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