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  • Bundes-Ehrenzeichen

    Allgemeine Informationen

    Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.

    Voraussetzungen

    Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.

    Zuständige Stelle

    Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde

    Hinweis:

    Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundeskanzleramt
    • Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER