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  • Bundes-Ehrenzeichen

    Allgemeine Informationen

    Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.

    Voraussetzungen

    Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um die Allgemeinheit gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache sind, erbracht werden.

    Zuständige Stelle

    Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler oder ein anderes sachlich zuständiges Mitglied der Bundesregierung

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER