Fischen in Vorarlberg – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
- fremde Grundstücke und Anlagen im notwendigen Ausmaß zu betreten,
- fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
- Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
- Personen bei Betretung auf frischer Tat in bestimmten Fällen aufzufordern, ihnen zu folgen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist).
Rechtsgrundlagen
Fischen in Vorarlberg – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
- fremde Grundstücke und Anlagen im notwendigen Ausmaß zu betreten,
- fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
- Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
- Personen bei Betretung auf frischer Tat in bestimmten Fällen aufzufordern, ihnen zu folgen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist).
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Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
- fremde Grundstücke und Anlagen im notwendigen Ausmaß zu betreten,
- fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
- Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
- Personen bei Betretung auf frischer Tat in bestimmten Fällen aufzufordern, ihnen zu folgen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist).
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Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
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- fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
- Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER