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  • Leben in der Gemeinde Mönchhof

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Bisher wurden der oesterreich-Redaktion noch keine diesbezüglichen Informationen durch die Gemeinde übermittelt.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Bisher wurden der oesterreich-Redaktion noch keine diesbezüglichen Informationen durch die Gemeinde übermittelt.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von sechs Wochen müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Verordnung der Gemeinde:
    Hunde dürfen nur innerhalb von eingefriedeten Grundstücken gehalten werden.
    Außerhalb von eingefriedeten Grundstücken sind Hunde an der Leine zu führen oder haben einen Beißkorb zu tragen. Als gefährliche geltende Hunderassen und verhaltensauffällige Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen und haben einen Beißkorb zu tragen. (Als gefährliche und auffällig gelten alle Hunde nach dem ersten Biss.) Dies gilt nicht für Hunde, welche zur Führung von Bilden, zur Jagd (während der Jagd) und für Hilfs- und Rettungswesen eingesetzt werden.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

    Hundekot

    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Zentrale Müllübernahmestelle (bei der Kläranlage)

    Abfallarten: sperriger Hausmüll (alte Elektrogeräte, Fenster, Alteisen, etc.), altes Speiseöl, anfallender Bauschutt in Kleinstmengen, Sträucher und Baumäste usw.

    Anfallender Grasschnitt oder Laub kann auf der Gemeindewiese deponiert werden.

    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch
      • 7:30 bis 11:30 Uhr
      • 16 bis 18 Uhr
    • an jeden ersten und dritten Samstag im Monat
      • 7:30 bis 11:30 Uhr

    Weitere Informationen zum Thema "Entsorgung" finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Mönchhof
    Kirchenplatz 11a
    7123 Mönchhof

    Telefon: +43 2173 80210
    Fax: +43 2173 80210 8
    E-Mail: post@moenchhof.bgld.gv.at

    Amtsstunden:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 13 Uhr 

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    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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        Müll

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          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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            Bisher wurden der oesterreich-Redaktion noch keine diesbezüglichen Informationen durch die Gemeinde übermittelt.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Bisher wurden der oesterreich-Redaktion noch keine diesbezüglichen Informationen durch die Gemeinde übermittelt.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von sechs Wochen müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Verordnung der Gemeinde:
            Hunde dürfen nur innerhalb von eingefriedeten Grundstücken gehalten werden.
            Außerhalb von eingefriedeten Grundstücken sind Hunde an der Leine zu führen oder haben einen Beißkorb zu tragen. Als gefährliche geltende Hunderassen und verhaltensauffällige Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen und haben einen Beißkorb zu tragen. (Als gefährliche und auffällig gelten alle Hunde nach dem ersten Biss.) Dies gilt nicht für Hunde, welche zur Führung von Bilden, zur Jagd (während der Jagd) und für Hilfs- und Rettungswesen eingesetzt werden.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

            Hundekot

            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Zentrale Müllübernahmestelle (bei der Kläranlage)

            Abfallarten: sperriger Hausmüll (alte Elektrogeräte, Fenster, Alteisen, etc.), altes Speiseöl, anfallender Bauschutt in Kleinstmengen, Sträucher und Baumäste usw.

            Anfallender Grasschnitt oder Laub kann auf der Gemeindewiese deponiert werden.

            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch
              • 7:30 bis 11:30 Uhr
              • 16 bis 18 Uhr
            • an jeden ersten und dritten Samstag im Monat
              • 7:30 bis 11:30 Uhr

            Weitere Informationen zum Thema "Entsorgung" finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeinde Mönchhof
            Kirchenplatz 11a
            7123 Mönchhof

            Telefon: +43 2173 80210
            Fax: +43 2173 80210 8
            E-Mail: post@moenchhof.bgld.gv.at

            Amtsstunden:

            • Montag bis Donnerstag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 13 bis 16 Uhr
            • Freitag
              • 7 bis 13 Uhr 

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            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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