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  • Höhe der Alterspension

    Hinweis:

    Es gibt für alle Versicherten eine einheitliche monatliche Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro und eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich (Werte für das Jahr 2026).

    Pensionskonto

    Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto:

    Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.

    Bonus

    Wird die Alterspension trotz Erfüllen der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt. Die maximale Bonifikation beträgt daher 15,3 Prozent.

    Detaillierte Informationen über die Berechnung der Höhe der Alterspension sowie hilfreiche Tabellen finden sich in der Broschüre, Pensionsberechnungen im Überblick, der Pensionsversicherungsanstalt.

    Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Höhe der Alterspension

    Hinweis:

    Es gibt für alle Versicherten eine einheitliche monatliche Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro und eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich (Werte für das Jahr 2026).

    Pensionskonto

    Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto:

    Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.

    Bonus

    Wird die Alterspension trotz Erfüllen der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt. Die maximale Bonifikation beträgt daher 15,3 Prozent.

    Detaillierte Informationen über die Berechnung der Höhe der Alterspension sowie hilfreiche Tabellen finden sich in der Broschüre, Pensionsberechnungen im Überblick, der Pensionsversicherungsanstalt.

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    Höhe der Alterspension

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    Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.

    Bonus

    Wird die Alterspension trotz Erfüllen der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt. Die maximale Bonifikation beträgt daher 15,3 Prozent.

    Detaillierte Informationen über die Berechnung der Höhe der Alterspension sowie hilfreiche Tabellen finden sich in der Broschüre, Pensionsberechnungen im Überblick, der Pensionsversicherungsanstalt.

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    Pensionskonto

    Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto:

    Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.

    Bonus

    Wird die Alterspension trotz Erfüllen der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt. Die maximale Bonifikation beträgt daher 15,3 Prozent.

    Detaillierte Informationen über die Berechnung der Höhe der Alterspension sowie hilfreiche Tabellen finden sich in der Broschüre, Pensionsberechnungen im Überblick, der Pensionsversicherungsanstalt.

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    Höhe der Alterspension

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    Pensionskonto

    Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto:

    Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.

    Bonus

    Wird die Alterspension trotz Erfüllen der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt. Die maximale Bonifikation beträgt daher 15,3 Prozent.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER