RSa-Brief (rsa brief)
Sinnverwandter Begriff: blauer Brief
Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.
Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.
RSa-Brief (rsa brief)
Sinnverwandter Begriff: blauer Brief
Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.
Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.
RSa-Brief (rsa brief)
Sinnverwandter Begriff: blauer Brief
Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.
Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.
RSa-Brief (rsa brief)
Sinnverwandter Begriff: blauer Brief
Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.
Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.
RSa-Brief (rsa brief)
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Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.
Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.
Formulare der Versicherungsanstalten
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