Skip to content
  • RSa-Brief (rsa brief)

    Sinnverwandter Begriff: blauer Brief

    Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht  zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.

    Beispiel:

    Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.

    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      RSa-Brief (rsa brief)

      Sinnverwandter Begriff: blauer Brief

      Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht  zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.

      Beispiel:

      Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.

      Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        RSa-Brief (rsa brief)

        Sinnverwandter Begriff: blauer Brief

        Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht  zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.

        Beispiel:

        Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.

        Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          RSa-Brief (rsa brief)

          Sinnverwandter Begriff: blauer Brief

          Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht  zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.

          Beispiel:

          Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.

          Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            RSa-Brief (rsa brief)

            Sinnverwandter Begriff: blauer Brief

            Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht  zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.

            Beispiel:

            Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.

            Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER