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  • Ferialpraxis

    Aktuelle Informationen zu Ferialpraxis, Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, Arbeit von Kindern und Jugendlichen

    Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:

    • über 15 Jahre alt
    • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
    Hinweis:

    Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).

    Achtung:

    Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von

    • Lehrverhältnissen,
    • besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen,
    • Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz und
    • Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder verlängerten Lehre

    beschäftigt werden.

    Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten, zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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      Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:

      • über 15 Jahre alt
      • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
      Hinweis:

      Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).

      Achtung:

      Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von

      • Lehrverhältnissen,
      • besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen,
      • Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz und
      • Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder verlängerten Lehre

      beschäftigt werden.

      Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten, zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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        Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:

        • über 15 Jahre alt
        • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
        Hinweis:

        Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).

        Achtung:

        Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von

        • Lehrverhältnissen,
        • besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen,
        • Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz und
        • Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder verlängerten Lehre

        beschäftigt werden.

        Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten, zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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          Hinweis:

          Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).

          Achtung:

          Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von

          • Lehrverhältnissen,
          • besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen,
          • Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz und
          • Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder verlängerten Lehre

          beschäftigt werden.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER