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  • Ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Manche dieser Maßnahmen können auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt werden.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Manche dieser Maßnahmen können auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt werden.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
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    Hinweis:

    Manche dieser Maßnahmen können auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt werden.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
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    Hinweis:

    Manche dieser Maßnahmen können auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt werden.

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