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  • Leben in der Gemeinde Schiedlberg

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • Ab 17 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • Ab 17 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Hundekot

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

    Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

    • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
    • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
    • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
    • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

    Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Samstag
      • 7 bis 20 Uhr

    Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Samstag
      • 7 bis 19 Uhr

    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

    Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

    Altstoffsammelzentrum Sierning

    Telefon: +43 7259 3831

    Öffnungszeiten:

    • Montag, Mittwoch und Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr

    Altstoffsammelzentrum Wolfern

    Telefon: +43 7253 7627

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 18 Uhr

    Altstoffsammelzentrum Neuhofen

    Telefon: +43 7227 4956

    Öffnungszeiten:

    • Montag, Mittwoch und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr

    Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

    Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Schiedlberg
    Gemeindeplatz 1
    4521 Schiedlberg

    Telefon: +43 7251 255
    Fax: +43 7251 255-15
    E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Montag, Dienstag und Donnerstag
      • 13 bis 18 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Montag, Dienstag und Donnerstag
      • 16 bis 18 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Schiedlberg

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

      zu unterlassen:

      • Montag bis Freitag
        • 12 bis 15 Uhr
        • 20 bis 6 Uhr
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        • ganztägig
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      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

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      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

      Hundekot

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

      Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

      • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
      • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
      • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
      • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

      Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

      Öffnungszeiten:

      • Montag bis Samstag
        • 7 bis 20 Uhr

      Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

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      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

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      Altstoffsammelzentrum Sierning

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      Altstoffsammelzentrum Neuhofen

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      Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

      Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeindeamt Schiedlberg
      Gemeindeplatz 1
      4521 Schiedlberg

      Telefon: +43 7251 255
      Fax: +43 7251 255-15
      E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

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      • Montag bis Freitag
        • 7 bis 12 Uhr
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      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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        Leben in der Gemeinde Schiedlberg

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        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

        zu unterlassen:

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        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

        zu unterlassen:

        • Montag bis Freitag
          • 12 bis 15 Uhr
          • 20 bis 6 Uhr
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          • Ab 17 Uhr
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        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

        Hundekot

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

        Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

        • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
        • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
        • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
        • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

        Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

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        Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Samstag
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        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

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        Altstoffsammelzentrum Sierning

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        Öffnungszeiten:

        • Montag, Mittwoch und Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Dienstag und Freitag
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        Altstoffsammelzentrum Wolfern

        Telefon: +43 7253 7627

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          • 8 bis 12 Uhr
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        Altstoffsammelzentrum Neuhofen

        Telefon: +43 7227 4956

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        Gemeindeamt Schiedlberg
        Gemeindeplatz 1
        4521 Schiedlberg

        Telefon: +43 7251 255
        Fax: +43 7251 255-15
        E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

        Amtszeiten:

        • Montag bis Freitag
          • 7 bis 12 Uhr
        • Montag, Dienstag und Donnerstag
          • 13 bis 18 Uhr

        Parteienverkehr:

        • Montag bis Freitag
          • 7 bis 12 Uhr
        • Montag, Dienstag und Donnerstag
          • 16 bis 18 Uhr

        Homepage

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Schiedlberg

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

          zu unterlassen:

          • Montag bis Freitag
            • 12 bis 15 Uhr
            • 20 bis 6 Uhr
          • Samstag
            • Ab 17 Uhr
          • Sonntag
            • ganztägig
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

          zu unterlassen:

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            • 12 bis 15 Uhr
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          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

          Hundekot

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

          Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

          • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
          • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
          • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
          • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

          Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Samstag
            • 7 bis 20 Uhr

          Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Samstag
            • 7 bis 19 Uhr

          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

          Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

          Altstoffsammelzentrum Sierning

          Telefon: +43 7259 3831

          Öffnungszeiten:

          • Montag, Mittwoch und Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Dienstag und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr

          Altstoffsammelzentrum Wolfern

          Telefon: +43 7253 7627

          Öffnungszeiten:

          • Montag und Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 18 Uhr

          Altstoffsammelzentrum Neuhofen

          Telefon: +43 7227 4956

          Öffnungszeiten:

          • Montag, Mittwoch und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr

          Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

          Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeindeamt Schiedlberg
          Gemeindeplatz 1
          4521 Schiedlberg

          Telefon: +43 7251 255
          Fax: +43 7251 255-15
          E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

          Amtszeiten:

          • Montag bis Freitag
            • 7 bis 12 Uhr
          • Montag, Dienstag und Donnerstag
            • 13 bis 18 Uhr

          Parteienverkehr:

          • Montag bis Freitag
            • 7 bis 12 Uhr
          • Montag, Dienstag und Donnerstag
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            Leben in der Gemeinde Schiedlberg

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

            zu unterlassen:

            • Montag bis Freitag
              • 12 bis 15 Uhr
              • 20 bis 6 Uhr
            • Samstag
              • Ab 17 Uhr
            • Sonntag
              • ganztägig
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            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

            zu unterlassen:

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            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

            Hundekot

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

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            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

            Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

            • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
            • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
            • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
            • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

            Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

            Öffnungszeiten:

            • Montag bis Samstag
              • 7 bis 20 Uhr

            Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

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            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

            Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

            Altstoffsammelzentrum Sierning

            Telefon: +43 7259 3831

            Öffnungszeiten:

            • Montag, Mittwoch und Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Dienstag und Freitag
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            Altstoffsammelzentrum Wolfern

            Telefon: +43 7253 7627

            Öffnungszeiten:

            • Montag und Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 18 Uhr

            Altstoffsammelzentrum Neuhofen

            Telefon: +43 7227 4956

            Öffnungszeiten:

            • Montag, Mittwoch und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr

            Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

            Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

            Kontaktdaten der Gemeinde

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            Gemeindeplatz 1
            4521 Schiedlberg

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              • 7 bis 12 Uhr
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