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  • Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Pensionsbezieherinnen/Pensionsbeziehern sowie Versicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Pensionsversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Unterstützungsfonds (PV)

    Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

      Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger

      Zur finanziellen Unterstützung von Pensionsbezieherinnen/Pensionsbeziehern sowie Versicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Pensionsversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet.

      Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

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        Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER