Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen
Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.
Weiterführende Links
- Geschützte Tiere und Pflanzen
- Artenschutzrechtliche Beschränkungen für Tiere und Pflanzen (BMF)
- Tiere oder Pflanzen mitnehmen (Your Europe)
- EU-Bezugsdatenbank (Species+)
Rechtsgrundlagen
Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen
Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.
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Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.
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Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.
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Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.
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Rechtsgrundlagen
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER