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  • Jugendstraftat

    Eine Jugendstraftat ist eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die von einer Jugendlichen/einem Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren begangen wird.

    Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Jugendstraftat

      Eine Jugendstraftat ist eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die von einer Jugendlichen/einem Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren begangen wird.

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        Eine Jugendstraftat ist eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die von einer Jugendlichen/einem Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren begangen wird.

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            Eine Jugendstraftat ist eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die von einer Jugendlichen/einem Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren begangen wird.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER