Registerauszug Geburt
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt
Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.
Er enthält wie die Geburtsurkunde:
- die Namen des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
- die Personendaten der Eltern,
- das Datum der Ausstellung sowie
- die Amtssignatur.
Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Registerauszug Geburt
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt
Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.
Er enthält wie die Geburtsurkunde:
- die Namen des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
- die Personendaten der Eltern,
- das Datum der Ausstellung sowie
- die Amtssignatur.
Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Registerauszug Geburt
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt
Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.
Er enthält wie die Geburtsurkunde:
- die Namen des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
- die Personendaten der Eltern,
- das Datum der Ausstellung sowie
- die Amtssignatur.
Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Registerauszug Geburt
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt
Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.
Er enthält wie die Geburtsurkunde:
- die Namen des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
- die Personendaten der Eltern,
- das Datum der Ausstellung sowie
- die Amtssignatur.
Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Registerauszug Geburt
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt
Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.
Er enthält wie die Geburtsurkunde:
- die Namen des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
- die Personendaten der Eltern,
- das Datum der Ausstellung sowie
- die Amtssignatur.
Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER