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  • Registerauszug Geburt

    Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt

    Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.

    Er enthält wie die Geburtsurkunde:

    • die Namen des Kindes,
    • das Geschlecht des Kindes,
    • den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
    • die Personendaten der Eltern,
    • das Datum der Ausstellung sowie
    • die Amtssignatur.

    Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • die Namen des Kindes,
    • das Geschlecht des Kindes,
    • den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
    • die Personendaten der Eltern,
    • das Datum der Ausstellung sowie
    • die Amtssignatur.

    Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

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    • das Geschlecht des Kindes,
    • den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
    • die Personendaten der Eltern,
    • das Datum der Ausstellung sowie
    • die Amtssignatur.

    Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

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    • die Personendaten der Eltern,
    • das Datum der Ausstellung sowie
    • die Amtssignatur.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER