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  • Schenkungssteuer

    Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).

    Tipp:

    Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.

    Rechtsgrundlagen

    §§  120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Österreichische Notariatskammer

    Schenkungssteuer

    Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).

    Tipp:

    Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.

    Rechtsgrundlagen

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    Tipp:

    Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.

    Rechtsgrundlagen

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    Tipp:

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

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