Schenkungssteuer
Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).
Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.
Rechtsgrundlagen
§§ 120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
Schenkungssteuer
Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).
Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.
Rechtsgrundlagen
§§ 120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
Schenkungssteuer
Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).
Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.
Rechtsgrundlagen
§§ 120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
Schenkungssteuer
Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).
Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.
Rechtsgrundlagen
§§ 120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
Schenkungssteuer
Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).
Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.
Rechtsgrundlagen
§§ 120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER