Zum Inhalt springen
  • Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

    Allgemeine Informationen

    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

    Ablauf

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

    Liste der eIDAS-Staaten

    • Belgien
    • Deutschland
    • Estland
    • Kroatien
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Niederlande
    • Portugal
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik

    Weiterführende Links

    eIDAS entdecken (→ EK)

    Rechtsgrundlagen

    eIDAS-Verordnung (EU)

    Letzte Aktualisierung: 30. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

    Allgemeine Informationen

    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

    Ablauf

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

    Liste der eIDAS-Staaten

    • Belgien
    • Deutschland
    • Estland
    • Kroatien
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Niederlande
    • Portugal
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik

    Weiterführende Links

    eIDAS entdecken (→ EK)

    Rechtsgrundlagen

    eIDAS-Verordnung (EU)

    Letzte Aktualisierung: 30. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

    Allgemeine Informationen

    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

    Ablauf

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

    Liste der eIDAS-Staaten

    • Belgien
    • Deutschland
    • Estland
    • Kroatien
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Niederlande
    • Portugal
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik

    Weiterführende Links

    eIDAS entdecken (→ EK)

    Rechtsgrundlagen

    eIDAS-Verordnung (EU)

    Letzte Aktualisierung: 30. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

    Allgemeine Informationen

    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

    Ablauf

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

    Liste der eIDAS-Staaten

    • Belgien
    • Deutschland
    • Estland
    • Kroatien
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Niederlande
    • Portugal
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik

    Weiterführende Links

    eIDAS entdecken (→ EK)

    Rechtsgrundlagen

    eIDAS-Verordnung (EU)

    Letzte Aktualisierung: 30. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

    Allgemeine Informationen

    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

    Ablauf

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

    Liste der eIDAS-Staaten

    • Belgien
    • Deutschland
    • Estland
    • Kroatien
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Niederlande
    • Portugal
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik

    Weiterführende Links

    eIDAS entdecken (→ EK)

    Rechtsgrundlagen

    eIDAS-Verordnung (EU)

    Letzte Aktualisierung: 30. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER