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  • Lenkberechtigung für Quads und ATVs

    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

    Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
      • Leermasse von maximal 425 kg,
      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
      • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
    • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
      • aller Quads und ATVs.
    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
    Achtung:

    Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Lenkberechtigung für Quads und ATVs

      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

      Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
        • Leermasse von maximal 425 kg,
        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
        • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
      • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
        • aller Quads und ATVs.
      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
      Achtung:

      Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

      Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

        Lenkberechtigung für Quads und ATVs

        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

        Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
          • Leermasse von maximal 425 kg,
          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
        • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
          • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
        • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
          • aller Quads und ATVs.
        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
        Achtung:

        Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

        Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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          Lenkberechtigung für Quads und ATVs

          Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

          Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
            • Leermasse von maximal 425 kg,
            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
            • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
            • aller Quads und ATVs.
          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
          Achtung:

          Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

          Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

            Lenkberechtigung für Quads und ATVs

            Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

            Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
              • Leermasse von maximal 425 kg,
              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
              • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
              • aller Quads und ATVs.
            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER