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  • Taschengeld

    Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.

    Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.

    Richtwerte für Taschengeld:

    Alter des Kindes
    Prozentsatz
    Bis 7 Jahre 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs
    7 bis 10 Jahre 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs
    10 bis 14 Jahre 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs
    14 bis 18 Jahre 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs
    Hinweis:

    Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

      Taschengeld

      Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.

      Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.

      Richtwerte für Taschengeld:

      Alter des Kindes
      Prozentsatz
      Bis 7 Jahre 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs
      7 bis 10 Jahre 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs
      10 bis 14 Jahre 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs
      14 bis 18 Jahre 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs
      Hinweis:

      Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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        Richtwerte für Taschengeld:

        Alter des Kindes
        Prozentsatz
        Bis 7 Jahre 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs
        7 bis 10 Jahre 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs
        10 bis 14 Jahre 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs
        14 bis 18 Jahre 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs
        Hinweis:

        Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.

        Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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          Richtwerte für Taschengeld:

          Alter des Kindes
          Prozentsatz
          Bis 7 Jahre 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs
          7 bis 10 Jahre 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs
          10 bis 14 Jahre 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs
          14 bis 18 Jahre 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs
          Hinweis:

          Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.

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            Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.

            Richtwerte für Taschengeld:

            Alter des Kindes
            Prozentsatz
            Bis 7 Jahre 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs
            7 bis 10 Jahre 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs
            10 bis 14 Jahre 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs
            14 bis 18 Jahre 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs
            Hinweis:

            Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER