Skip to content
  • Arbeitnehmerveranlagung

    Sinnverwandte Begriffe: Steuerausgleich, Jahresausgleich

    Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde (z.B. weil das Einkommen wegen eines Jobwechsels geschwankt hat). Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

    Möchte eine Person, dass für sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird, muss sie dies grundsätzlich selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags jedoch in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

    Es wird zwischen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) unterschieden.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Arbeitnehmerveranlagung" und "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Arbeitnehmerveranlagung

      Sinnverwandte Begriffe: Steuerausgleich, Jahresausgleich

      Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde (z.B. weil das Einkommen wegen eines Jobwechsels geschwankt hat). Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

      Möchte eine Person, dass für sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird, muss sie dies grundsätzlich selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags jedoch in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

      Es wird zwischen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) unterschieden.

      Ausführliche Informationen zu den Themen "Arbeitnehmerveranlagung" und "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Arbeitnehmerveranlagung

        Sinnverwandte Begriffe: Steuerausgleich, Jahresausgleich

        Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde (z.B. weil das Einkommen wegen eines Jobwechsels geschwankt hat). Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

        Möchte eine Person, dass für sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird, muss sie dies grundsätzlich selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags jedoch in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

        Es wird zwischen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) unterschieden.

        Ausführliche Informationen zu den Themen "Arbeitnehmerveranlagung" und "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Arbeitnehmerveranlagung

          Sinnverwandte Begriffe: Steuerausgleich, Jahresausgleich

          Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde (z.B. weil das Einkommen wegen eines Jobwechsels geschwankt hat). Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

          Möchte eine Person, dass für sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird, muss sie dies grundsätzlich selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags jedoch in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

          Es wird zwischen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) unterschieden.

          Ausführliche Informationen zu den Themen "Arbeitnehmerveranlagung" und "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Arbeitnehmerveranlagung

            Sinnverwandte Begriffe: Steuerausgleich, Jahresausgleich

            Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde (z.B. weil das Einkommen wegen eines Jobwechsels geschwankt hat). Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

            Möchte eine Person, dass für sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird, muss sie dies grundsätzlich selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags jedoch in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

            Es wird zwischen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) unterschieden.

            Ausführliche Informationen zu den Themen "Arbeitnehmerveranlagung" und "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER