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  • Allgemeines zu mehreren Arbeitsverhältnissen

    Bei zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen kann es zu Nachzahlungspflichten bei der Sozialversicherung und der Lohnsteuer kommen. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ist es allerdings möglich, einen Teil davon wieder rückerstattet zu bekommen.

    Wenn das Entgelt für die Beschäftigungen insgesamt unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (USP) bleibt, muss mit keinen Nachzahlungspflichten gerechnet werden.

    Nicht immer ist es zulässig, neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres einzugehen. Daher muss vorab die Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung bzw. eines weiteren Arbeitsverhältnisses geprüft werden.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines zu mehreren Arbeitsverhältnissen

    Bei zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen kann es zu Nachzahlungspflichten bei der Sozialversicherung und der Lohnsteuer kommen. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ist es allerdings möglich, einen Teil davon wieder rückerstattet zu bekommen.

    Wenn das Entgelt für die Beschäftigungen insgesamt unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (USP) bleibt, muss mit keinen Nachzahlungspflichten gerechnet werden.

    Nicht immer ist es zulässig, neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres einzugehen. Daher muss vorab die Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung bzw. eines weiteren Arbeitsverhältnisses geprüft werden.

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    Bei zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen kann es zu Nachzahlungspflichten bei der Sozialversicherung und der Lohnsteuer kommen. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ist es allerdings möglich, einen Teil davon wieder rückerstattet zu bekommen.

    Wenn das Entgelt für die Beschäftigungen insgesamt unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (USP) bleibt, muss mit keinen Nachzahlungspflichten gerechnet werden.

    Nicht immer ist es zulässig, neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres einzugehen. Daher muss vorab die Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung bzw. eines weiteren Arbeitsverhältnisses geprüft werden.

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    Wenn das Entgelt für die Beschäftigungen insgesamt unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (USP) bleibt, muss mit keinen Nachzahlungspflichten gerechnet werden.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER