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  • Rekurs

    Beim Rekurs handelt es sich um ein Rechtsmittel im Zivilverfahren, mit welchem die unterliegende Partei gegen den Beschluss eines Gerichtes vorgehen kann. Zum Zivilverfahren zählen der Zivilprozess, das Außerstreitverfahren, das Exekutionsverfahren und das Insolvenzverfahren.

    Der Rekurs richtet sich nur gegen Beschlüsse – also gegen die nicht als Urteil ergehenden Entscheidungen des Gerichts.

    Die Rekursfrist beträgt in der Regel 14 Tage (Rekursfristen von einem Monat sind teilweise auch vorgesehen). Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird. Rekursgericht ist das instanzenmäßig übergeordnete Gericht. Dieses entscheidet in der Regel selbst.

    Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen

    Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Rekurs

      Beim Rekurs handelt es sich um ein Rechtsmittel im Zivilverfahren, mit welchem die unterliegende Partei gegen den Beschluss eines Gerichtes vorgehen kann. Zum Zivilverfahren zählen der Zivilprozess, das Außerstreitverfahren, das Exekutionsverfahren und das Insolvenzverfahren.

      Der Rekurs richtet sich nur gegen Beschlüsse – also gegen die nicht als Urteil ergehenden Entscheidungen des Gerichts.

      Die Rekursfrist beträgt in der Regel 14 Tage (Rekursfristen von einem Monat sind teilweise auch vorgesehen). Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird. Rekursgericht ist das instanzenmäßig übergeordnete Gericht. Dieses entscheidet in der Regel selbst.

      Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen

      Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
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        Rekurs

        Beim Rekurs handelt es sich um ein Rechtsmittel im Zivilverfahren, mit welchem die unterliegende Partei gegen den Beschluss eines Gerichtes vorgehen kann. Zum Zivilverfahren zählen der Zivilprozess, das Außerstreitverfahren, das Exekutionsverfahren und das Insolvenzverfahren.

        Der Rekurs richtet sich nur gegen Beschlüsse – also gegen die nicht als Urteil ergehenden Entscheidungen des Gerichts.

        Die Rekursfrist beträgt in der Regel 14 Tage (Rekursfristen von einem Monat sind teilweise auch vorgesehen). Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird. Rekursgericht ist das instanzenmäßig übergeordnete Gericht. Dieses entscheidet in der Regel selbst.

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          Rekurs

          Beim Rekurs handelt es sich um ein Rechtsmittel im Zivilverfahren, mit welchem die unterliegende Partei gegen den Beschluss eines Gerichtes vorgehen kann. Zum Zivilverfahren zählen der Zivilprozess, das Außerstreitverfahren, das Exekutionsverfahren und das Insolvenzverfahren.

          Der Rekurs richtet sich nur gegen Beschlüsse – also gegen die nicht als Urteil ergehenden Entscheidungen des Gerichts.

          Die Rekursfrist beträgt in der Regel 14 Tage (Rekursfristen von einem Monat sind teilweise auch vorgesehen). Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird. Rekursgericht ist das instanzenmäßig übergeordnete Gericht. Dieses entscheidet in der Regel selbst.

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            Der Rekurs richtet sich nur gegen Beschlüsse – also gegen die nicht als Urteil ergehenden Entscheidungen des Gerichts.

            Die Rekursfrist beträgt in der Regel 14 Tage (Rekursfristen von einem Monat sind teilweise auch vorgesehen). Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird. Rekursgericht ist das instanzenmäßig übergeordnete Gericht. Dieses entscheidet in der Regel selbst.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER