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  • Leben in der Stadt Litschau

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren sowie sonstigen Geräten, sofern sie nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterliegen

    Ausnahme: In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Genehmigung erteilen

    verboten:

    • täglich (von 15. Juni bis 15. September) 
      • 20 bis 6 Uhr

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    Zeitraum: 15. Juni bis 15. September

    Ausnahme: In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Genehmigung erteilen

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 6 Uhr

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist. Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier unmöglich ist, diesen abzustreifen.

    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

    Der Maulkorb- und Leinenzwang gilt nicht für:

    • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und
    • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.

    Veterinärpolizeiliche Vorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt.

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Parkanlagen etc. immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

    Hinweis:

    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

    Hundekot

    Sämtliche Verunreinigungen, die durch einen Hund an allen frei zugänglichen, öffentlichen Orten (insbesondere öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze) verursacht werden, sind durch den Halter bzw. die Person, welcher der Hund anvertraut wurde, zu beseitigen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Bauhof der Stadtgemeinde Litschau
    Reitzenschlägerstraße 4
    3874 Litschau

    Telefon: 02865 219

    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch (in der Woche der Samstag-Entsorgung entfällt der Mittwoch Termin)
      • 13:30 bis 16 Uhr
    • jeden ersten Samstag im Monat
      • 9 bis 11:30 Uhr

    Abfallarten (kostenlos): Baum-Strauchschnitt, Sperrmüll, Eisenschrott, Elektronikschrott und Problemstoffe

    Andere Abfallarten:

    • Bauschutt
      Bitte beachten Sie, dass nur Bauschutt bis zu einer Gesamtmenge von max. 2 übernommen werden kann. Größere Mengen gelten als gewerblicher Abfall.
      PKW-Anhänger bis 500l - 50 Euro pro Fuhre
      Scheibtruhe bis 50l - 5 Euro pro Fuhre
      Eimer bis 20l - 2 Euro pro Eimer
    • Restmüll: Entsorgung nur in hauseigener Mülltonne. Säcke für Restmüll sind am Gemeindeamt für 10,45 Euro (120l) oder 6,95 Euro (60l) erhältlich.
    • PKW-Reifen: ohne Felge 4 Euro per Stück, mit Felge 8 Euro per Stück
    • Traktor- und LKW-Reifen: 40 Euro per Stück
      Auf die Rücknahmeverpflichtung des Handels wird hingewiesen.

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtamt Litschau
    Stadtplatz 25
    3874 Litschau

    Telefon: 02865 219
    Fax: 02865 219-43
    E-Mail: gemeinde@litschau.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Mittwoch
      • 7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
    • Donnerstag
      • 7 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 18.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Stadt Litschau

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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        • 20 bis 6 Uhr

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      Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

      Zeitraum: 15. Juni bis 15. September

      Ausnahme: In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Genehmigung erteilen

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      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

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      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist. Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier unmöglich ist, diesen abzustreifen.

      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

      Der Maulkorb- und Leinenzwang gilt nicht für:

      • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und
      • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.

      Veterinärpolizeiliche Vorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt.

      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Parkanlagen etc. immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

      Hinweis:

      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

      Hundekot

      Sämtliche Verunreinigungen, die durch einen Hund an allen frei zugänglichen, öffentlichen Orten (insbesondere öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze) verursacht werden, sind durch den Halter bzw. die Person, welcher der Hund anvertraut wurde, zu beseitigen.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

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      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

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      Andere Abfallarten:

      • Bauschutt
        Bitte beachten Sie, dass nur Bauschutt bis zu einer Gesamtmenge von max. 2 übernommen werden kann. Größere Mengen gelten als gewerblicher Abfall.
        PKW-Anhänger bis 500l - 50 Euro pro Fuhre
        Scheibtruhe bis 50l - 5 Euro pro Fuhre
        Eimer bis 20l - 2 Euro pro Eimer
      • Restmüll: Entsorgung nur in hauseigener Mülltonne. Säcke für Restmüll sind am Gemeindeamt für 10,45 Euro (120l) oder 6,95 Euro (60l) erhältlich.
      • PKW-Reifen: ohne Felge 4 Euro per Stück, mit Felge 8 Euro per Stück
      • Traktor- und LKW-Reifen: 40 Euro per Stück
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      Stadtamt Litschau
      Stadtplatz 25
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        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren sowie sonstigen Geräten, sofern sie nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterliegen

        Ausnahme: In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Genehmigung erteilen

        verboten:

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          • 20 bis 6 Uhr

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

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        Zeitraum: 15. Juni bis 15. September

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        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist. Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier unmöglich ist, diesen abzustreifen.

        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

        Der Maulkorb- und Leinenzwang gilt nicht für:

        • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und
        • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.

        Veterinärpolizeiliche Vorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt.

        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Parkanlagen etc. immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

        Hinweis:

        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

        Hundekot

        Sämtliche Verunreinigungen, die durch einen Hund an allen frei zugänglichen, öffentlichen Orten (insbesondere öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze) verursacht werden, sind durch den Halter bzw. die Person, welcher der Hund anvertraut wurde, zu beseitigen.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

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        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

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        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

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        Andere Abfallarten:

        • Bauschutt
          Bitte beachten Sie, dass nur Bauschutt bis zu einer Gesamtmenge von max. 2 übernommen werden kann. Größere Mengen gelten als gewerblicher Abfall.
          PKW-Anhänger bis 500l - 50 Euro pro Fuhre
          Scheibtruhe bis 50l - 5 Euro pro Fuhre
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        • PKW-Reifen: ohne Felge 4 Euro per Stück, mit Felge 8 Euro per Stück
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          Auf die Rücknahmeverpflichtung des Handels wird hingewiesen.

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          Ausnahme: In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Genehmigung erteilen

          verboten:

          • täglich (von 15. Juni bis 15. September) 
            • 20 bis 6 Uhr

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          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

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          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

          Der Maulkorb- und Leinenzwang gilt nicht für:

          • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und
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          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Parkanlagen etc. immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

          Hinweis:

          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

          Hundekot

          Sämtliche Verunreinigungen, die durch einen Hund an allen frei zugänglichen, öffentlichen Orten (insbesondere öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze) verursacht werden, sind durch den Halter bzw. die Person, welcher der Hund anvertraut wurde, zu beseitigen.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Stadt

          Bauhof der Stadtgemeinde Litschau
          Reitzenschlägerstraße 4
          3874 Litschau

          Telefon: 02865 219

          Öffnungszeiten:

          • Mittwoch (in der Woche der Samstag-Entsorgung entfällt der Mittwoch Termin)
            • 13:30 bis 16 Uhr
          • jeden ersten Samstag im Monat
            • 9 bis 11:30 Uhr

          Abfallarten (kostenlos): Baum-Strauchschnitt, Sperrmüll, Eisenschrott, Elektronikschrott und Problemstoffe

          Andere Abfallarten:

          • Bauschutt
            Bitte beachten Sie, dass nur Bauschutt bis zu einer Gesamtmenge von max. 2 übernommen werden kann. Größere Mengen gelten als gewerblicher Abfall.
            PKW-Anhänger bis 500l - 50 Euro pro Fuhre
            Scheibtruhe bis 50l - 5 Euro pro Fuhre
            Eimer bis 20l - 2 Euro pro Eimer
          • Restmüll: Entsorgung nur in hauseigener Mülltonne. Säcke für Restmüll sind am Gemeindeamt für 10,45 Euro (120l) oder 6,95 Euro (60l) erhältlich.
          • PKW-Reifen: ohne Felge 4 Euro per Stück, mit Felge 8 Euro per Stück
          • Traktor- und LKW-Reifen: 40 Euro per Stück
            Auf die Rücknahmeverpflichtung des Handels wird hingewiesen.

          Kontaktdaten der Stadt

          Stadtamt Litschau
          Stadtplatz 25
          3874 Litschau

          Telefon: 02865 219
          Fax: 02865 219-43
          E-Mail: gemeinde@litschau.at

          Amtszeiten:

          • Montag bis Mittwoch
            • 7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
          • Donnerstag
            • 7 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
          • Freitag
            • 7 bis 12 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 18.06.2024
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Litschau

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren sowie sonstigen Geräten, sofern sie nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterliegen

            Ausnahme: In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Genehmigung erteilen

            verboten:

            • täglich (von 15. Juni bis 15. September) 
              • 20 bis 6 Uhr

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

            Zeitraum: 15. Juni bis 15. September

            Ausnahme: In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Genehmigung erteilen

            verboten:

            • täglich
              • 20 bis 6 Uhr

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist. Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier unmöglich ist, diesen abzustreifen.

            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

            Der Maulkorb- und Leinenzwang gilt nicht für:

            • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und
            • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.

            Veterinärpolizeiliche Vorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt.

            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Parkanlagen etc. immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

            Hinweis:

            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

            Hundekot

            Sämtliche Verunreinigungen, die durch einen Hund an allen frei zugänglichen, öffentlichen Orten (insbesondere öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze) verursacht werden, sind durch den Halter bzw. die Person, welcher der Hund anvertraut wurde, zu beseitigen.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Stadt

            Bauhof der Stadtgemeinde Litschau
            Reitzenschlägerstraße 4
            3874 Litschau

            Telefon: 02865 219

            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch (in der Woche der Samstag-Entsorgung entfällt der Mittwoch Termin)
              • 13:30 bis 16 Uhr
            • jeden ersten Samstag im Monat
              • 9 bis 11:30 Uhr

            Abfallarten (kostenlos): Baum-Strauchschnitt, Sperrmüll, Eisenschrott, Elektronikschrott und Problemstoffe

            Andere Abfallarten:

            • Bauschutt
              Bitte beachten Sie, dass nur Bauschutt bis zu einer Gesamtmenge von max. 2 übernommen werden kann. Größere Mengen gelten als gewerblicher Abfall.
              PKW-Anhänger bis 500l - 50 Euro pro Fuhre
              Scheibtruhe bis 50l - 5 Euro pro Fuhre
              Eimer bis 20l - 2 Euro pro Eimer
            • Restmüll: Entsorgung nur in hauseigener Mülltonne. Säcke für Restmüll sind am Gemeindeamt für 10,45 Euro (120l) oder 6,95 Euro (60l) erhältlich.
            • PKW-Reifen: ohne Felge 4 Euro per Stück, mit Felge 8 Euro per Stück
            • Traktor- und LKW-Reifen: 40 Euro per Stück
              Auf die Rücknahmeverpflichtung des Handels wird hingewiesen.

            Kontaktdaten der Stadt

            Stadtamt Litschau
            Stadtplatz 25
            3874 Litschau

            Telefon: 02865 219
            Fax: 02865 219-43
            E-Mail: gemeinde@litschau.at

            Amtszeiten:

            • Montag bis Mittwoch
              • 7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
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              • 7 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
            • Freitag
              • 7 bis 12 Uhr

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